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Feuerbestattung

Unter einer Feuerbestattung, auch Kremation, Kremierung oder Einäscherung versteht man die Veraschung einer Leiche im Krematorium. Die Beisetzung der Überreste erfolgt gewöhnlich in einer Aschekapsel. In Deutschland wurde die Feuerbestattung erst im Laufe des 19. Jahrhunderts besonders bei evangelischen Christen gebräuchlich. Seit dem 2. Vatikanischen Konzil im Jahre 1965 erlaubt auch die katholische Kirche die Feuerbestattung.

Zu den bereits aufgeführten Leistungen einer Erdbestattung sind folgende Punkte zu beachten:

  • Urnenanforderung beim zuständigen Friedhofsamt
  • Einholung einer Feuerbestattungsfreigabe bei der zuständigen Polizeidienststelle
  • Besprechung der unterschiedlichen Orte für die Trauerfeier (Kolumbarium)
  • Aufklärung über Urnengräber und Nischen, bzw. über anonyme Urnenbeisetzung
  • Überführung des Verstorbenen ins Krematorium
  • Die Urne von dort wieder zurückholen und deren Beisetzung organisieren
  • Überführen des Verstorbenen von jedem Ort in Deutschland oder Ausland
  • Ausführliches Beratungsgespräch
  • Meldung des Todesfalles und Beurkundung beim Standesamt
  • Abholen des Totenscheins
  • Terminanforderung beim zuständigen Friedhofsamt für die Beisetzung, sowie Absprache und Vermittlung bei der Festlegung des Grabes
  • Vermittlung eines Neugrabes in Absprache mit dem Friedhofsamt
  • Benachrichtigung des zuständiges Pfarramtes mit Terminvergabe für Abschiedsfeier bzw. Vermittlung eines freien Trauerredners
  • Meldung des Todesfalles an die Rentenstelle
  • Abmeldung bei der zuständigen Krankenkasse
  • Geltendmachen von Lebens- und Sterbegeldversicherungen
  • Besorgen fehlender Dokumente
  • Erledigen aller weiteren Formalitäten, Terminabstimmungen und Behördengänge
  • Lieferung des vorher ausgesuchten Sarges mit entsprechender Innenausstattung
  • Fachgerechte hygienische und ästhetische Versorgung des Verstorbenen
  • Aufbahrung des Verstorbenen im Haus oder in einer Trauerhalle
  • Komplette Organisation der Trauerfeier
  • Bestellen von Blumendekorationen, Kränzen und Gestecken
  • Setzen und schalten von Zeitungsanzeigen
  • Eigener Trauerdruck bei Trauerkarten, -anzeigen und Sterbebildern
  • Benachrichtigung des zuständigen Bildhauers zum Abräumen des Grabes
  • Vermittlung von Musikern für die Trauerfeier, bzw Bereitstellen von Musik und Musikanlagen
  • Auslegen von Kondolenzlisten
  • Erstellen eines Kranzschleifenprotokolls
  • Erstellen von Fotos

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