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Treuhand

Es besteht die Möglichkeit, Bestattungskosten vorab auf ein Treuhandkonto einzuzahlen. Wenn Sie Interesse an einem Treuhandkonto haben, rufen Sie uns an, wir informieren Sie gerne ausführlich.

Die wichtigsten Gründe für den Abschluss eines Bestattungsvorsorge – Treuhandvertrages:

  • Sicherung der eigenen Wünsche zur dereinstigen Bestattung durch finanzielle Absicherung.
  • Bessere Verzinsung als bei herkömmlichen Sparbucheinlagen.
  • Keine direkte Zugriffsmöglichkeit durch Dritte.
  • Sicherheit der Geldanlage durch Bürgschaften der Treuhand AG und der Bank auf die eingezahlt wird.
  • Keine laufenden Beiträge wie sie bei einer Versicherung anfallen würden.

Vorsorgevollmacht

Für den Fall, dass er selbst nicht mehr für sich entscheiden kann, überträgt der Patient einer Person seines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht. Diese kann sich nur auf Gesundheitsfragen beziehen, aber auch fnanzielle und organisatorische Entscheidungen (z.B. Wohnungsaufösung) beinhalten.

Betreuungsverfügung

Aufgrund einer Behinderung oder Krankheit kann einer Person, soweit erforderlich, ein (gesetzlicher) Betreuer bestellt werden. Der Patient kann in einer Betreuungsverfügung im Vorhinein Personen seines Vertrauens als Betreuer vorschlagen.

Sämtliche Formulare könne Sie unter www.aeternitas.de herunterladen.

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